Wer muss zur MPU aufgrund von Alkohol?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird immer dann angeordnet, wenn Sie:
- mehrmals mit mit einem Promillewert von über 0,5 aufgefallen sind
- einmalig mit einer sehr hohen Promillezahl ab 1,1/1,6 Auto gefahren sind (Bundesland abhängig; Bayern und Baden-Württemberg sind die    ersten Bundesländer, die eine MPU bereits ab 1,1 Promille anordnen. Die anderen Bundesländer werden voraussichtlich diesem Vorgehen folgen.)


Verlust der Fahrerlaubnis außerhalb des Straßenverkehrs
Sie müssen nicht zwangsläufig beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt werden, damit eine MPU angeordnet wird. Sind der Behörde bereits Fakten und Umstände bekannt, die Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit erahnen lassen, reicht das bereits aus. Diese Fakten können sein: Schlägereien oder andere Verhaltensauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss.

Diese Untersuchung läuft dann prinzipiell gleich ab, nur dass es nicht um Auffälligkeiten im Straßenverkehr, sondern um Delikte außerhalb des Straßenverkehrs geht. Auch hier können und werden meistens Abstinenzbelege gefordert.

Was Sie vor Ihrer MPU schon tun sollten
Sollte bei Ihnen noch eine Sperrfrist vorliegen, können Sie frühestens 4 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer Behörde stellen. Ihren Führerschein erhalten Sie in jedem Fall immer erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder.

Sie müssen allerdings nicht sofort nach Ende der Frist Ihre MPU absolvieren. Sie können sich im Prinzip so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Nach 15 Jahren ohne jede weitere Auffälligkeit könnten Sie Ihren Führerschein sogar ohne MPU einfach neu machen.

Den Zeitraum vor Ihrem möglichen #MPU-Termin sollten Sie sinnvoll nutzen und sich durch eine #professionelle-MPU-Vorbereitung mehr Sicherheit zum Bestehen verschaffen.